Willkommen im TORRE Online-Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

TORRE GmbH

§1 Geltungsbereich, Anwendbares Recht

1) Für Geschäftsbeziehungen mit der TORRE GmbH (nachfolgend: TORRE) und ihren Geschäftspartnern (nachfolgend: Kunde) gilt grundsätzlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

2) Die nachfolgend dokumentierten „Allgemeinen Geschäftsbeziehungen“ basieren auf diesen rechtlichen Vorgaben und ergänzen sie.

3) Änderungen, Ergänzungen, (mündliche) Nebenabreden oder diesen AGBs widersprechende Einzelvertragskonditionen bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung durch TORRE.

§2 Angebot und Vertragsschluss

1) Produktdarstellungen durch TORRE stellen kein rechtliche bindendes Angebot dar, sondern sind grundsätzlich unverbindliche Bestellunterlagen/Verzeichnisse.

2) TORRE verwendet sowohl Online- als auch Print-Bestellunterlagen.

3) Sofern, dessen eingedenk, eine schriftliche oder fernmündliche Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB anzusehen ist, hat TORRE grundsätzlich 2 Wochen Zeit, diese anzunehmen. Die Bestätigung des Eingangs einer Online-Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach deren Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Bei telefonischen Bestellungen bestätigt der annehmende TORRE-Mitarbeiter sofort die Annahme. Bestellt der Kunde per Fax, so hat dieser sich vom ordnungsgemäßen Eingang selbst zu überzeugen.

4) Sofern die bestellte Ware nicht in einer annehmbaren Frist lieferbar ist, informiert TORRE den Kunden umgehend; bereits erbrachte Gegenleistungen werden diesem schnellstmöglich zurück erstattet.

5) Für die Bestellung gelten die auf der Homepage veröffentlichten tagesaktuellen Preise. Verwendet der Kunden gedruckte Preislisten als Bestellunterlage, so hat er sich vor Abgabe seiner Bestellung von deren Gültigkeit zu überzeugen. Alle veröffentlichten Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer und Versandkosten (es sei denn, es wurde eine andere Versandkostenart vereinbart).

§3 Überlassene Unterlagen

1) TORRE behält sich an allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen (z.B. Online-Dateien, Anzeigentexte, Handzettel, Vortragsmaterialien etc.) das Eigentums- und Urheberrecht vor.

2) Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, TORRE erteilt dem Besteller vorher ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§4 Miete

1) Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle als Mietmessstände aus Systembauteilen, Rollups, oder sonstige Mietgegenstände ausgewiesenen Produkte. Die Systemmessestände etc. werden grundsätzlich nur zur Miete, für die gewünschte Dauer einer Messe/Aktion, mindestens aber für eine Woche, überlassen. Dabei sind ausdrücklich alle gelieferten Teile lediglich vermietet. Die Untervermietung ist nicht gestattet.

2) Die Reservierung eines Produktes stellt keinen Mietvertrag, sondern nur die Absicht diesen abschließen zu wollen dar. Eine solche Option ist so lange möglich, bis ein anderer Kunde Interesse an dem benötigten Objekt zum entsprechenden Termin bekundet. Die zuerst anfragende Apotheke, wird über den Parallelwunsch umgehend informiert und hat somit die Wahlmöglichkeit die Option in eine Miete oder Absage umzuwandeln. Es gelten die tagesaktuellen Mietpreise zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer. Transportkosten für An- und Rücklieferung trägt der Kunde. Die Rechnungsstellung erfolgt mit dem Versand der Ware.

3) Der Zustand und die Vollzähligkeit des Mietguts sind vom Kunden beim Empfang zu prüfen. Da es sich beim Mietgut um gebrauchte Materialien und Sachen handelt, begründen normale Gebrauchsspuren keinen Nachbesserungs-, Ersatz- und Rücknahmeanspruch. Die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der Beschädigung geht von TORRE auf den Mieter über, wenn das Mietgut übergeben wurde. Verlust und Beschädigungen vom Mietgut sind vom Kunden unverzüglich an TORRE zu melden. Die Gefahrtragung an den Kunden endet mit der Rückgabe an TORRE.

4) Der Kunde haftet verschuldungsunabhängig für alle Verluste und Schäden am Mietgut während der Zeit, in der sich das Mietgut in seiner Obhut befindet. Er leistet Ersatz für alle notwendigen Aufwendungen für Herstellung oder Reparatur des Mietgutes, maximal bis zu dessen Wert zum Zeitpunkt der Übergabe an ihn.

§5 Lieferung

1) Die Art der Verpackung, des Versandweges und des Versandmittels obliegen der Wahl der TORRE.

2) TORRE ist bestrebt , alle Bestellungen ohne Individualisierungen, die arbeitstäglich (Montag-Freitag) bis 14.00 Uhr eingehen und vorrätig sind, noch am gleichen Tag zu verschicken, sodass diese innerhalb von 24-48 Stunden, freitags innerhalb 72 Stunden nach Bestelleingang den Kunden erreichen. Bestellungen die zwischen Samstag und Sonntag eingehen, werden, Verfügbarkeit vorausgesetzt, am darauffolgenden Montag versendet.

3) Falls eine Gesamtlieferung nicht möglich ist, erfolgt eine für den Kunden zumutbare Teillieferung ohne zusätzliche Portokosten. Ist bei individualisierten Bestellungen eine gesonderte Lieferung erforderlich, werden die zusätzlichen Portokosten dem Kunden berechnet.

4) Lieferungen werden mit 5,50 € Versandkostenpauschale verrechnet. Für Bestellungen aus anderen Ländern werden die Versandkosten im Einzelfall entsprechend berechnet.

5) Bei einer nicht möglichen Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger unvorhergesehener Umstände wie Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, der Nichtbelieferung durch den Zwischenlieferanten oder nach einer Produktionseinstellung, wird TORRE, sofern sie die bestellte Ware unter zumutbaren Bedingungen nicht beschaffen kann, die Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und von ihr nicht zu vertreten sind, von der Lieferpflicht befreit.

6) Sofern die bestellte Ware nicht lieferbar ist, informiert TORRE den Kunden umgehend. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden diesem schnellstmöglich zurück erstattet.

§ 6 Preise, Zahlung

1) Die angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro. Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die Preise ausschließlich Verpackung und Versand und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2) Maßgebend sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen veröffentlichten Preise. Sofern keine Festpreisabrede zwischen TORRE und Kunde getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

3) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Lastschrifteinzugsverfahren (nur Inland), oder Überweisung auf umseitig genanntes Konto. Ein Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

4) Bei Lastschriften, die aus Gründen zurückgereicht bzw. storniert werden, die der Kunde zu vertreten hat (Angabe falscher Kontodaten, fehlende Kontodeckung etc.), trägt der Kunde die dafür anfallenden Kosten (mindestens jedoch 10,00€).

5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die TORRE GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiseinsatz zu berechnen. Gegenüber dem Kunden behält sich TORRE ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6) Bei Lastschriften erfolgt der Bankeinzug innerhalb 3 Tagen nach Rechnungsstellung.

7) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

§7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

2) Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§8 Eigentumsvorbehalt

1) Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller – auch zukünftiger – Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit unserem Kunden einschließlich allen Nebenforderungen, Zinsen und Kosten unser Eigentum (im Folgenden“ Vorbehaltsware“). Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

2) Unser Kunde ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verwenden. Dabei stellt uns unser Kunde von einer etwaigen durch die Be- oder Verarbeitung entstehenden Haftung, insbesondere Ansprüchen Dritter, frei.

3) Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu veräußern. Er tritt ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen Dritte zustehenden Forderungen, bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.

4) Die Belastung der Vorbehaltsware mit rechten Dritter, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung an Dritte, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

5) Unser Kunde hat uns unverzüglich anzuzeigen, wenn unsere Rechte an der Vorbehaltsware durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder sonstige Maßnahmen Dritter beeinträchtigt oder gefährdet werden sollten. Er hat den Dritten auf unsere Rechte rechtzeitig hinzuweisen. Gleiches gilt, wenn an uns abgetretene Forderungen durch Pfändung oder sonstige Maßnahmen Dritter beeinträchtigt werden.

§9 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

1) Zeigt der Kunde einen Mangel an, hat der Kunde die bemängelte Ware unverzüglich zur Überprüfung an uns zurückzusenden. Bei einer berechtigten und fristgerechten Mängelrüge kann der Kunde die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Das Rückporto wird ihm dann nachträglich in Form einer Gutschrift zurückerstattet.

2) Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist die TORRE GmbH berechtigt, eine Nacherfüllung zu verweigern. Schlägt die Nacherfüllung , nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Kunden fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder wahlweise vom Vertrag zurücktreten.

3) Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

4) Die Haftung der TORRE wegen Verletzung ihrer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichten, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen, beschränkt. Entsprechendes gilbt bei delikthaften Ansprüchen. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, haftet die TORRE GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

5) Außerhalb der Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Falle aber auf die Höhe der geschuldeten Vergütung beschränkt.

§10 Datenschutz, Speicherung und Zugänglichkeit des Vertragstextes

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten unseres Kunden nur, sofern unser Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Eine unberechtigte, über konkrete Geschäftsvorfälle hinausgehende, Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

§11 Anbieterkennzeichnung

TORRE GmbH

 

Neunhofer Hauptstraße 78

D-90427 Nürnberg

E-Mail: mail@torre.de

Telefon: 0911/377507-0

Telefax: 0911/377507-85

www.torre-deutschland.de

Geschäftsführer: Raimondo Sanna

Registergericht: Nürnberg HRB 33385

St.Nr. 218 140 30218

USt-Id.Nr. DE133540999

 

Bankverbindung:

Hypovereinsbank Nürnberg

Bankleitzahl: 760 200 70

Kontonummer: 3300180409

IBAN: DE55 7602 0070 3300 1804 09

BIC: HYVEDEMM460

 

Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Fürth.

§12 Erfüllungsort

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder über den geschlossenen Vertrag entstanden sind, ist für Vollkaufleute und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Geschäftssitz der TORRE GmbH.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.